Wohnungseigentumsrecht
Das Wohnungseigentumsrecht hat maßgeblich dazu beigetragen, dass viele Menschen, in Gemeinschaft mit anderen, in den eigenen vier Wänden wohnen können. Hierbei ist die Versammlung der Wohnungseigentümer das zentrale Forum, um in Selbstbestimmung die eigenen Wohnungsangelegenheiten zu regeln.
Dies geht häufig nicht ohne Auseinandersetzungen innerhalb der Gemeinschaft. Dann ist fachanwaltlicher und menschlicher Rat gefragt, um Konflikte zu einer konstruktiven Lösung zu führen, die ein Miteinander wieder möglich macht.
Diesem Ziel dient meine Tätigkeit in Hamburg und Umgebung (Ahrensburg, Norderstedt etc.) bei Mandaten aus dem Gebiet des Gesellschafts- und Wohnungseigentumsrechts.