Fachanwalt für Insolvenzrecht  |
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht | Hamburg

Insolvenzrecht

Gerade beim Thema Insolvenz ist Vorbeugung die beste Medizin!

Ich berate deshalb Gläubiger und Schuldner außergerichtlich bereits im Vorfeld einer drohenden Insolvenz. Für beide Seiten ist es wichtig, diese frühzeitig zu erkennen und entsprechend zu reagieren, bevor ein vorläufiger Insolvenzverwalter vom Insolvenzgericht bestellt wird.

Darüber hinaus betreue ich mittelständische Unternehmen bei Inkassomandaten und verfüge über gute Kenntnisse im Zwangsvollstreckungsrecht.

Seit dem Inkrafttreten der neuen Insolvenzordnung zum 01. Januar 1999 setze ich einen wesentlichen Schwerpunkt meiner anwaltlichen Tätigkeit in diesem besonders wichtigen Rechtsgebiet. Seit Beginn des Jahres 2002 bin ich auch zum Fachanwalt für Insolvenzrecht ernannt worden.